Die Bauernbewegung am Oberrhein

Einigen ist sicher aus dem Geschichtsunterricht der Schule noch in Erinnerung, einmal über Bauernaufstände im 16. Jahrhundert gehört oder gelesen zu haben. In den Jahren 1514 bis 1516 haben die Bauern und Untertanen Beschwerde beim Marktgraf Philipp von Baden über die zu hohen Steuern, Zölle, Fronleistungen, das Gerichtswesen, Waldnutzungen und das herrschaftliche Jagdrecht, eingereicht. Diesen Beschwerden ging ein Aufstand gegen den Marktgraf Philipp voraus, wo auch die Bauern und Untertanen von Rastatt und Rheinau mit beteiligt waren.

Anfang des Jahres 1516 kommt es nach einer Begutachtung durch die zuständigen Amtsleute zu einer marktgräflichen Entscheidung. Sie lautete:

Sie kommt unter Wahrung des herrschaftlichen Standpunktes im Ganzen, den bäuerlichen Forderungen durch Zugeständnisse im Einzeln entgegen.

Die Einwohner von Rastatt und Rheinau schwören 1525 gegenüber Markgraf Philipp von Baden dem Bündnis ab, dass sie mit den Untertanen des Bischofs von Speyer im Bruhrain auf der Grundlage der festgelegten Bestimmungen sich verpflichten, Ersatz für die Schäden zu leisten, die der Herrschaft durch die Erhebung entstanden sind.

Marktgraf Philipp beurkundet am 4. Juni 1527 einen Vergleich zwischen dem Abt von Eusserthal (Pfalz) mit dem Probst von Hördt und den Untertanen der badischen Ämter Kuppenheim, Stollhofen, Rastatt, Mühlburg und Stein über die Zahlung einer Summe von 300 fl. für die im Aufstand erlittenen Schäden.