Der Nachtwächter

Der Nachtwächter gehörte in der vergangenen Zeit in fast jedem Ort zur Selbstverständlichkeit. Somit hatte auch der Vorort Rheinau einen Nachtwächter. Der erste Nachtwächter, so steht es in den alten Akten, wurde im Jahre 1844 im Vorort Rheinau tätig.

Im Jahre 1894 wurde der Zimmermann Konrad Lorenz, wohnhaft in der Rheinau, vom Großherzoglichen Bezirksamt als Nachtwächter verpflichtet.

Es ist anzunehmen, dass Konrad Lorenz ab 1. Januar 1900 von der Stadt Rastatt übernommen wurde. Sie sehen hier eine Urkunde der Stadt Rastatt vom 20. März 1900.

Urkunde
Urkunde
Verpflichtungsschein
Verpflichtungsschein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier wurde auch die Entlohnung festgelegt: „Er erhielt ein jährliches Gehalt von 120 Mark. Außerdem zuzüglich 4 Ster Holz, Beleuchtung (anscheinend für seine nächtlichen Rundgänge) sowie alle 6 Jahre einen neuen Mantel.“ Eine Kaution brauchte er nicht zu leisten.

Im Jahre 1909 wurde angeregt, den Nachtwächter der Rheinau abzuschaffen und der Polizei diese Aufgabe zu übertragen. Jedoch wurde von der Polizei selbst der Einwand gebracht , dass dadurch in der Rheinau ein großer Nachteil entstehen könnte. Die Polizei ist nicht in der Lage, diese Aufgabe, in der Art wie der Nachtwächter sie durchführt, zu übernehmen. Dies wäre für die Rheinau ein Nachteil, vor allem bei Diebstahl und eventuell entstehenden Bränden.

Am 1. Juli 1935 endete die Zeit eines Nachtwächters in der Rheinau, der letzte Nachtwächter Julius Himmel übergab seine Aufgabe nun der Polizei. Damit war ein weiteres historisches Kapitel zu Ende.